März 15
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Die Überziehung des Kontos ist oftmals eine teure Angelegenheit. Justizminister Heiko Maas (SPD) will nun mit einer Gesetzesinitiative dafür sorgen, dass Banken ihre Zinssätze, die sie auf Dispokredite erheben, transparenter gestalten müssen. Zudem sollen Kreditinstitute stärker in die Pflicht genommen werde, wenn es um die Beratung ihrer Kunden geht.
Berlin – Bankkunden sollen bald besser vor überteuerten Kosten bei der Inanspruchnahme von Dispokrediten oder Baufinanzierungen geschützt werden. Wie der „Tagesspiegel“ nun berichtet, plant Justizminister Heiko Maas (SPD), ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden, um Verbraucherinnen und Verbraucher künftig besser in die Lage zu versetzen, die Kosten einzusehen, die sie beim Abschluss der jeweiligen Finanzprodukte erwartet.
Banken und Sparkassen sollen demnach verpflichtet werden, ihre Dispozinssätz auf ihrer Website zu veröffentlichen. Dies berichtet der „Tagesspiegel“ und bezieht sich dabei auf einen Referentenentwurf der gesetzlichen Neuregelung. Zudem will Maas mit seinem Vorstoß erreichen, dass Kreditinstitute künftig ihre Kunden verpflichtend über Alternativen zu Dispokredite beraten müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Dies soll dann etwa der Fall sein, wenn der Dispo über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten genutzt werden soll. Auch dann, wenn das Konto mit einem den durchschnittlich pro Monat zu erwartenden Geldeingang überzogen werden solle, müssten Banken und Sparkassen dann informieren, welche alternativen Finanzprodukte sie dann nutzen könnten. Als Grund für seinen Initiative nannte Maas, dass vielen Bankkunden gar nicht bewusst sei, dass es durchaus preiswertere Alternativen zum Überziehungskredit geben würde.
Mehr Transparenz strebt der Justizminister auch bei Baukrediten an. So sollen Verbraucher in einem Merkblatt künftig über alle für sie relevanten Informationen aufgeklärt werden, bevor es überhaupt zu einem Vertragsabschluss kommen würde. Bei der Beratung von Baukrediten sollten künftig einheitliche Standards gelten und die Banken sollen zudem verpflichtet werden, die Kreditwürdigkeit der Kunden zu prüfen, die einen Vertrag unterzeichnen wollten.
Zu Beweiszwecken sollen künftig auch die Empfehlungen der Banken dokumentiert werden. Dies soll selbst dann der Fall sein, wenn der Berater zu dem Schluss kommt, dass er keine Empfehlung aussprechen kann oder ein Vertragsabschluss gar nicht erst zustande kommt. Diese Maßnahmen dienen auch der eigenen Sicherheit von Banken und Sparkassen, so Maas, da man damit besser verhindern könne, dass Kreditverträge platzen würden.