Studie untermauert Forderung der Krankenkassen nach mehr Spielraum bei Beitragserhöhungen

Krankenversicherungen stehen im Ruf, Beiträge spontan und unkalkulierbar zu erhöhen. Nun fordern die Versicherer sogar weiteren Spielraum bei möglichen Verteuerungen und verweisen dabei auf Langzeitstudien.
Neue gesetzliche Reglungen, die die Erhöhung von Beiträgen ermöglichen, fordern die privaten Krankenversicherer vom Gesetzgeber. Man wolle nicht den Eindruck erwecken, dass die Versicherer nach Jahren konstanter Beiträge spontan und scheinbar willkürlich die Beiträge nach oben schrauben. Hier würde bei den Versicherten stets der Eindruck erweckt werden, dass private Krankenversicherer besonders teuer seien. Dies äußerte der Vorstand der Debeka, Roland Weber.
Bislang können private Krankenversicherer ihre Beiträge nur infolge von sogenannten „auslösenden Faktoren“ anheben. Dies ist dann der Fall, wenn in einem Tarif die Leistungen um wenigstens zehn Prozent höher als ursprünglich kalkuliert angestiegen seien. Für manche Tarife gilt hier zwar bereits eine Grenze von fünf Prozent als ausreichend, aber aus diese Regelung resultiert, dass einige Kassen jahrelang auf Beitragserhöhungen verzichten mussten. Kaum war der kritische Wert erreicht, wurden Beiträge angepasst. Diese Erhöhung fiel dann umso drastischer für die Versicherten aus, weil die Veränderungen der Vorjahre nun in die Preiserhöhung mit einbezogen wurden.

Eine Studie stellt diese gefühlte Unkalkulierbarkeit nun in einem anderen Licht dar und betont, dass die private Krankenversicherung im Vergleich mit der gesetzlichen Krankenversicherung recht gut abschneiden würde. Eine Preissteigerung der Jahre 2006 bis 2015 sei lediglich in der Höhe von 2,2 Prozent pro Jahr zu verzeichnen. 3,7 Prozent verteuerte sich die gesetzliche Krankenversicherung.
Grundlage dieser Betrachtung waren die Kundenstrukturen der Debeka. Für deren Mitglieder verteuerte sich der Beitrag in den letzten 20 Jahren um 2,9 Prozent. Trotz einer deutlichen Erhöhung der Beiträge Anfang des Jahres liege der Vergleichswert der Jahre 1997 bis 2017 immer noch bei 2,6 Prozent. 473 Euro zahle eine versicherte Frau (ohne Beamtenstatus) im Schnitt pro Monat ein. Bei einem Mann seien es 413 Euro. Legt man das durchschnittliche Bruttoeinkommen zugrunde, dann läge die Beitragshöhe bei der gesetzlichen Krankenversicherung bei 421 Euro. Der Höchstsatz sei hierbei mit 639 Euro festgelegt. Die Studie unterstreicht zudem auch, die Beiträge älterer Menschen kaum höher seien als die von jüngeren Versicherungsnehmern.

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