Juni 14
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Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst, Richter und auch Soldaten zählen zur favorisierten Klientel der Darlehensgeber. Im Gegensatz zu Selbständigen und Arbeitnehmern, die auch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis tätig sein können, überzeugen Beamte vor allem durch ihr nahezu unkündbares Arbeitsverhältnis. Insofern ist das Kreditausfallrisiko dieser Berufsgruppe verhältnismäßig gering. Ein spezieller Sonderfall ist das Beamtendarlehen, das dem Antragsteller ein Darlehen gewährt, das in seiner Höhe das Zwanzigfache des Nettoeinkommens ausmachen kann. Verdient ein Beamter beispielsweise 5.000€ netto pro Monat, so gewährt das Kreditinstitut ihm eine Darlehenssumme in Höhe von 100.000, ohne dass es zusätzliche Sicherheiten einfordern wird. Die Bewilligung orientiert sich mithin am vorzulegenden Verdienstnachweis. Weiterhin müssen Beamte ihren tatsächlichen Berufsstatus nachweisen, und dürfen zudem keinen negativen Schufa-Eintrag haben. Insofern der Darlehensnehmer noch andere Kredite bedienen muss, wird ihn die Bank, die ihm nunmehr das Beamtendarlehen gewährt, zur Tilgung der anderen Verpflichtung auffordern. Die Rückzahlung anderer Kredite wird im Regelfall auch durch das Beamtendarlehen kompensiert, ausgenommen sind jedoch Kredite, die zur Hausfinanzierung abgeschlossen wurden.
Beantragt der Kreditnehmer beispielsweise ein Beamtendarlehen in Höhe von 100.000€, hat er allerdings noch 20.000€ Schulden bei einem anderen Institut, wird der Kreditgeber diesen Fehlbetrag ausgleichen, so dass dem Geldnehmer letztendlich 80.000€ zugesprochen werden. Die speziellen Kredite der beruflichen Sondergruppe zeichnen sich ferner durch vergleichsweise lange Vertragslaufzeiten aus. Die Laufzeit beträgt mindestens 12 Jahre, kann allerdings auch deutlich verlängert werden. Während der Laufzeit muss der Darlehensnehmer lediglich die Zinsen bedienen. Zugleich verpflichtet er sich allerdings zum Abschluss einer Lebensversicherung, die in ihrer Höhe mit der Kreditsumme identisch sein muss. Der Kreditnehmer zahlt somit einerseits die Zinsen des Kreditgeschäfts, andererseits die monatlichen Raten für die Versicherung. Sobald die Kreditsumme nach Ablauf der Laufzeit fällig wird, amortisiert die Versicherungssumme den Anspruch. Mit der Lebensversicherung wird auch das Todesrisiko des Kreditnehmers kompensiert, da die Versicherungssumme bei Todeseintritt in vollem Umfang ausgezahlt wird. Beamte bieten mithin keine Grundlage für ein Risikogeschäft auf Seiten der Geldgeber. Allerdings sollten Interessierte vor dem Abschluss des Kreditvertrags die Zinsforderungen der Institute miteinander vergleichen, da diese mitunter sehr unterschiedlich ausfallen können. Selbstverständlich bleibt die frühzeitige Tilgung des Kredits von dem Abschluss der Lebensversicherung unberührt, so dass Beamte das Kreditgeschäft selbst amortisieren können, um die Lebensversicherungssumme anderweitig zu nutzen.