Jan. 19
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Bis auf weiteres werden in den insgesamt 15 deutschen Apple-Stores keine iPhones mehr der Typen 7 und 8 verkauft werden. Als Grund hierfür nannte Apple ein Gerichtsurteil, das in Zusammenhang mit dem Chiphersteller Qualcomm steht. Dabei geht es um Streitigkeiten über ein Patent.
Einen Etappensieg gegen Apple hat der Chiphersteller Qualcomm erringen können. Dabei geht es um Streitigkeiten über einzelne Bauteile. Das in München ansässige Landgericht hat Qualcomm bestätigt, dass Apple Patente des Chipherstellers verletzen würde. Apple will dies nicht auf sich sitzen lassen und hat bereits Berufung angekündigt, aber bis hier eine Entscheidung gefallen sei, werden man vorerst keine iPhone 7- und iPhone 8-Modelle mehr in Deutschland anbieten. Diese seien ab sofort und bis auf weiteres nicht mehr in den insgesamt 15 deutschen Stores von Apple angeboten werden. Weiterhin im Angebot werden man indes die Modelle XS, XS Max und XR haben. Zudem betonte ein Sprecher von Apple, dass man das Urteil anfechten werde. Man sei zutiefst enttäuscht über den Richterspruch. Gleichzeitig verweist das Unternehmen darauf, dass sich der vorläufige Verkaufstopp nur auf die eigenen Stores beziehe. Andere Händler oder auch Mobilfunkbetreiber hätten die Geräte weiterhin in ihrem Sortiment. Das jüngste Urteil ist damit ein weiteres Kapitel in den seit Jahren anhaltenden Rechtsstreitigkeiten, mit denen sich die beiden Unternehmen überziehen.
Das Gericht unterstrich nochmals, dass Qualcomm einen Verkaufstop für bestimmte Modelle des iPhones erzwingen könne. Dies resultiere darauf, dass in den Geräten ein elektronisches Bauteil enthalten sei, mit dem Apple die Patente von Qualcomm verletze. Dies bedeute auch, dass Qualcomm hier die Möglichkeit habe, bereits an Kunden ausgelieferte Geräte zurückrufen zu lassen. Dies betreffe die Modelle 7 Plus, 7, 8, 8 Plus wie auch iPhone X. XS und XR seien jedoch nicht betroffen.
Qualcomm müsse jedoch, um ein Verkaufsverbot durchsetzen zu können, die Summe von 668 Millionen Euro als Sicherheit hinterlegen. Man überlasse es Qualcomm, so das Gericht, ob man von dieser Option Gebrauch machen wolle. Die Summe soll als Sicherheit dienen, falls in höherer Instanz das Urteil anders ausfällt und Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden.